Wir machen Urlaub
28.7. - 15.8.2025

Vertretung:
Dr. Brakert, Hauptstraße 25, Rellingen,
Tel. 200221
Dr. Nanu, Rübekamp 25, Pinneberg,
Tel. 22085
Dr. Johanning (28.7.-8.8.2025),
Hauptstraße 82, Rellingen,
Tel. 25444

Ab dem 18.8.2025 sind wir wieder für Sie da.
Ihre Praxis
Dr. Bergter & Bergter

Adresse

Damm 35
25421 Pinneberg

04101- 22 48 0


Nur nach Terminvereinbarung
Terminsprechstunde

Mo 8:00 - 11:00 15:30 - 18:00
Di 8:00 - 11:00  
Mi 8:00 - 11:00
Do 8:00 - 11:00 15:30 - 18:00
Fr 8:00 - 11:00

und nach Vereinbarung


Infektionssprechstunde

Mo. - Fr. von 11.00-12.00 für einbestellte Infektpatienten.
In dieser Zeit bitten wir die Praxis nicht aus anderen Anlässen zu betreten.


Außerhalb der Praxiszeiten sind wir in sehr dringenden Fällen vorübergehend unter 0176 29059660 zu erreichen.

Sollten Sie uns außerhalb der Sprechzeiten nicht erreichen, wenden Sie sich bitte an den Kassenärztlichen Notdienst  116 117 oder die
Kassenärzliche Anlaufpraxis im Krankenhaus Pinneberg

In lebensbedrohlichen Notfällen rufen Sie 112.


Anfahrt 

Aktuelles


Die Impfung gegen Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV)

ist seit dem 1.7.2025 bei u. g. Voraussetzungen nun auch in Schleswig-Holstein eine Kassenleistung.

Zum Schutz vor dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) für alle Erwachsene über 75 Jahre und Personen zwischen 60 und 74 Jahren, die an einer schweren Form einer Grunderkrankung leiden und/oder in einer Pflegeeinrichtung leben, sollten sich gegen das RSV impfen lassen.
Zu den Grunderkrankungen gehören laut STIKO unter anderem schwere Formen von chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane, chronischen Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, chronischen neurologischen und neuromuskulären Erkrankungen, hämatoonkologischen Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen sowie einer schweren angeborenen oder erworbenen Immundefizienz.
Die STIKO weist darauf hin, dass leichte oder unkomplizierte beziehungsweise medikamentös gut kontrollierte Formen der chronischen Erkrankungen nach jetzigem Wissensstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf einhergehen.

Ziel ist es, RSV-bedingte Atemwegserkrankungen und durch sie verursachte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle zu reduzieren.

Die Impfung soll möglichst im September oder Anfang Oktober erfolgen, um in der darauffolgenden RSV-Saison (Oktober bis März) einen bestmöglichen Schutz zu bieten. Sie kann gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung erfolgen.
Die RSV-Impfung erfolgt als Einmaldosis. Inwiefern zu einem späteren Zeitpunkt Auffrischimpfungen erforderlich sind, lässt sich laut STIKO auf Basis der aktuellen Datenlage noch nicht beantworten.

Bei Interesse vereinbaren Sie gerne einen Impftermin.


elektronische Patientenakte (ePA)
 
Ärzte können die ePA ab 29.4.2025 freiwillig nutzen.
Ab 1.10.2025 ist die Nutzung verpflichtend.
Wir werden die Integration der ePA in unsere Abläufe ab dem 29.4.25 testen. Voraussetzung ist die Anwendbarkeit ohne relevanten Verlust an Behandlungszeit. Es ist Aufgabe der Krankenkassen, die Versicherten über die ePA zu informieren. Diese sind verpflichtet, für alle gesetzlich Versicherten eine ePA anzulegen, sofern die Versicherten nicht widersprochen haben.
Möchten Sie Ihre Einwilligung zur ePA oder Teilen widersprechen, wenden Sie sich ebenfalls an Ihre Krankenkasse oder nutzen diesen Widerspruchsgenerator. https://widerspruch-epa.de/widerspruchs-generator/

Wir bieten die Möglichkeit der
Online-Terminbuchung
für die Infektsprechstunde an.

Grippeimpfstoff 2024/2025 ist verfügbar.

Für Patienten ab 60 Jahren empfiehlt die STIKO einen höherdosierten quadrivalenten Impfstoff. Der Impfstoff hat im Vergleich zum Influenza-Standard-Impfstoffen eine leicht aber signifikant bessere Wirksamkeit bei Senioren. Er besitzt jedoch auch eine höhere Reaktogenität, das heißt, es können vor allem vermehrt lokale Nebenwirkungen an der Injektionsstelle (Schmerz, Rötung, Schwellung) auftreten.
Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Beratungs-/Impftermin.

 Corona-Auffrischungsimpfung

Die STIKO empfiehlt seit dem 25.5.23 . Personen mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe (Personen im Alter ≥60 Jahre, Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit relevanten Grundkrankheiten, Bewohner in Einrichtungen der Pflege), einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko (medizinisches oder pflegerisches Personal) sowie Familienangehörigen und engen Kontaktpersonen von Personen unter immunsuppresiver Therapie, die durch eine COVID-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können, weitere Auffrischimpfungen – i. d.R. im Abstand von ≥12 Monaten zur letzten Impfung/Infektion, vorzugsweise im Herbst.
Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Beratungs-/Impftermin.

elektronisches Rezept (eRezept)

Seit dem 1.1.2024 ist das eRezept Pflicht.
Voraussetzung für die Ausstellung ist, dass Ihre Versichertenkarte im laufenden Quartal bei uns eingelesen wurde.
Das eRezept ist derzeit noch nicht für Betäubungsmittel-, Heilmittel- und Hilfsmitterezepte, Blutzuckerteststreifen sowie für Privatpatienten umgesetzt.

 

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Tel. 22085
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Sollten Sie uns außerhalb der Sprechzeiten nicht erreichen, wenden Sie sich bitte an den Kassenärztlichen Notdienst  116 117 oder die
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