Wir machen Urlaub
2.4. - 12.4.2024

Vertretung:
Dr. Brakert, Hauptstraße 25, Rellingen, Tel. 200221,
Dr. Johanning, Hauptstraße 82, Rellingen, Tel. 25444,
Dr. Nanu, Rübekamp 25, Pinneberg ,
Tel. 22085
Dr. Gräfendorf (nur 2.4.-5.4.24), Fahltskamp 6, Pinneberg, Tel. 22423,
Ab dem 15.4.2024 sind wir wieder für Sie da.
Ihre Praxis
Dr. Bergter & Bergter
 

Ein aktuelles Stellenangebot finden Sie hier ->

Adresse

Damm 35
25421 Pinneberg

04101- 22 48 0


Nur nach Terminvereinbarung
Terminsprechstunde

Mo 8:00 - 11:00 15:30 - 18:00
Di 8:00 - 11:00  
Mi 8:00 - 11:00
Do 8:00 - 11:00 15:30 - 18:00
Fr 8:00 - 11:00

und nach Vereinbarung


Infektionssprechstunde

Mo. - Fr. von 11.00-12.00 für einbestellte Infektpatienten.
In dieser Zeit bitten wir die Praxis nicht aus anderen Anlässen zu betreten.


Außerhalb der Praxiszeiten sind wir in sehr dringenden Fällen vorübergehend unter 0176 29059660 zu erreichen.

Sollten Sie uns außerhalb der Sprechzeiten nicht erreichen, wenden Sie sich bitte an den Kassenärztlichen Notdienst  116 117 oder die
Kassenärzliche Anlaufpraxis im Krankenhaus Pinneberg

In lebensbedrohlichen Notfällen rufen Sie 112.


Anfahrt 

Aktuelles


elektronisches Rezept (eRezept)

Seit dem 1.1.2024 ist das eRezept Pflicht.
Voraussetzung für die Ausstellung ist, dass Ihre Versichertenkarte im laufenden Quartal bei uns eingelesen wurde.
Das eRezept ist derzeit noch nicht für Betäubungsmittel-, Heilmittel- und Hilfsmitterezepte, Blutzuckerteststreifen sowie für Privatpatienten umgesetzt.


Corona-Auffrischungsimpfung

Seit dem 18.9.23 ist der aktuell angepaßte Impfstoff von BioNTech (XBB.1.5) verfügbar.
Die STIKO empfiehlt seit dem 25.5.23 . Personen mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe (Personen im Alter ≥60 Jahre, Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit relevanten Grundkrankheiten, Bewohner in Einrichtungen der Pflege), einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko (medizinisches oder pflegerisches Personal) sowie Familienangehörigen und engen Kontaktpersonen von Personen unter immunsuppresiver Therapie, die durch eine COVID-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können, weitere Auffrischimpfungen – i. d.R. im Abstand von ≥12 Monaten zur letzten Impfung/Infektion, vorzugsweise im Herbst.

Seit dem 1.10.2021 ist ein einmaliges Hepatitis-Screening im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung (GU) ab 35Jahren Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Hierbei findet eine Blutuntersuchung auf eine Leberentzündung durch Hepatitis-C Viren und für Ungeimpfte auch durch Hepatitis-B Viren statt.
Eine Übergangsregelung ermöglicht diese Untersuchung zudem bis zum 31.12.2023 auch außerhalb der GU.


Für gesetzlich Krankenversicherte bestehen seit April 2019 u. a. folgende Änderungen :

Gesundheitsuntersuchung im Alter von 18-34 Jahren einmalig, ab 35 Jahren alle 3 Jahre (bisher alle 2 Jahre),

Vorsorge-Darmspiegelung für Männer nun ab 50 Jahren, für Frauen weiter ab 55 Jahren,

Gürtelrose-Impfung (Herpes zoster) ab 60 Jahren, bei einigen Erkrankungen auch bereits mit 50 Jahren.

Wir bieten Corona-Schutzimpfungen für unsere Patienten an.

Diese führen wir meist Dienstag mittags nach Terminvereinbarung vornehmlich mit einem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer durch.

Gerne nehmen wir Ihr Impfinteresse telefonisch oder per E-Mail auf.

Bitte bringen Sie zum Impftermin den Impfpass und den ausgefüllten Anamnese- und Einwilligungsbogen mit.

Die STIKO empfiehlt nach abgeschlossener COVID-19-Grundimmunisierung und erfolgter 1. Auffrischimpfung beziehungsweise nach drei immunologischen Ereignissen (Impfung u./o. Infektion)
eine 2. Auffrischimpfung für die folgenden Personengruppen:
Frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung (in begründeten Einzelfällen auch bereits nach frühestens vier Monaten):

• Personen ab 60 Jahren 
• Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
• Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt mit den Patienten bzw. Bewohnern
• Personen mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben. Hierzu gehören z.B.: 

◦ Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (inklusive Asthma bronchiale und COPD)
◦ Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
◦ Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
◦ Chronische neurologische Erkrankungen
◦ Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz (inkl. Patienten mit neoplastischen Krankheiten)
◦ HIV-Infektion

Frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung:

• Personen mit Immundefizienz

Gegebenenfalls 5. Impfung bei besonders Gefährdeten (z.B. Hochbetagten) 
Aufgrund der nachlassenden Leistungsfähigkeit des Immunsystems bei besonders gefährdeten Personen (z. B. Hochbetagte) kann es sinnvoll sein, nach dem 4. Ereignis (z. B. zweite Auffrischimpfung) noch eine weitere Impfstoffdosis zu verabreichen. Auch hierfür gilt der Sechsmonatsabstand zum letzten Ereignis. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung individuell getroffen werden.



Aufklärungs-, Anamnese- und Einwilligungsbögen für den Impfstoff von BioNTech/Pfizer und Moderna finden Sie hier:

Aufklaerungsbogen-de.pdf

Anamnese- und Einwilligungsbogen-de.pdf


Aufklärungs-, Anamnese- und Einwilligungsbögen für die Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson&Johnson finden Sie hier:

Aufklaerungsbogen-de.pdf

Anamnese- und Einwilligungsbogen-de.pdf


Lesenswert sind Faktenblätter zu den Impfstoffen:

COVID-19_mRNA.pdf

COVID-19_Vektor.pdf


Weitere Informationen zu den Impfungen erhalten Sie u. a. hier:

Bundesministerium für Gesundheit

RKI

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Seit dem 1.10.2021 ist ein einmaliges Hepatitis-Screening im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung (GU) ab 35Jahren Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Hierbei findet eine Blutuntersuchung auf eine Leberentzündung durch Hepatitis-C Viren und für Ungeimpfte auch durch Hepatitis-B Viren statt.
Eine Übergangsregelung ermöglicht diese Untersuchung zudem bis zum 31.12.2023 auch außerhalb der GU.


Für gesetzlich Krankenversicherte bestehen seit April 2019 u. a. folgende Änderungen :

Gesundheitsuntersuchung im Alter von 18-34 Jahren einmalig, ab 35 Jahren alle 3 Jahre (bisher alle 2 Jahre),

Vorsorge-Darmspiegelung für Männer nun ab 50 Jahren, für Frauen weiter ab 55 Jahren,

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